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Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), den Sie bei der zuständigen Stelle der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Ob Sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben,
richtet sich nach der Familiengröße und der Höhe des Gesamteinkommens
Ihrer Familie.
Ansprechpartner:
- Für Augsburg-Stadt, Amt für Wohnungswesen - Stadt Augsburg
Hr. Funk, Tel. 0821 / 324 42 72
- Für Augsburg-Land, Landratsamt -Landkreis Augsburg
Frau Kugelmann, Tel. 0821 / 31 02 -405
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten sowie Antragsformulare und Erläuterungen gibt es hier:

