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Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?


Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), den Sie bei der zuständigen Stelle der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Ob Sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben,
richtet sich nach der Familiengröße und der Höhe des Gesamteinkommens
Ihrer Familie.

 

Ansprechpartner:

  • Für Augsburg-Stadt, Amt für Wohnungswesen - Stadt Augsburg
        Hr. Funk, Tel. 0821 / 324 42 72
  • Für Augsburg-Land, Landratsamt -Landkreis Augsburg 
        Frau Kugelmann, Tel. 0821 / 31 02 -405

 

Weitere Informationen zu Öffnungszeiten sowie Antragsformulare und Erläuterungen gibt es hier:

  



 
Unser Service -
Ihre Vorteile

 

 

 - persönliche
  Ansprechpartner
- hauseigener
  technischer Dienst 
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- konstante Investitionen
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- Versicherungsschutz
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  und kompetente Beratung

 

Ludwig Griesmann
Vermietungen