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Informationen und Tipps der Firma Griesmann zu Sozialwohnungen in Augsburg und Umgebung

 

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?


Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), den Sie bei der zuständigen Stelle der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Ob Sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben,
richtet sich nach der Familiengröße und der Höhe des Gesamteinkommens
Ihrer Familie.

 

Ansprechpartner:

  • Für Augsburg-Stadt, Amt für Wohnungswesen - Stadt Augsburg
        Hr. Funk, Tel. 0821 / 324 42 72
  • Für Augsburg-Land, Landratsamt -Landkreis Augsburg 
        Frau Kugelmann, Tel. 0821 / 31 02 -405

 

Weitere Informationen zu Öffnungszeiten sowie Antragsformulare und Erläuterungen gibt es hier:

  



 
Unser Service -
Ihre Vorteile

 

 

 - persönliche
  Ansprechpartner
- hauseigener
  technischer Dienst 
- Objekte
  in tadellosem Zustand 
- konstante Investitionen
  in unsere Objekte
- Versicherungsschutz
  aus eigener Hand
- umfassende
  und kompetente Beratung

 

Ludwig Griesmann
Vermietungen