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Aktuell
Zweitwohnsteuer
Zimmer bei den Eltern ist kein Erstwohnsitz
Sind Studenten im Haushalt ihrer Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet, können sie nicht
zur Zweitwohnsteuer für
ihren Nebenwohnsitz am
Studienort herangezogen werden, da ihnen keine tätsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten im Elternhaus zusteht.
Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.04.2008 (6A 11354/07)

